Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen der Firma SchindlerWeddings
Stand: 04.02.2022
Jan-Lukas Schindler, Hasenbergstraße 87, 70176 Stuttgart, 01511/4140578, info@dj-schindler.de, 97091/27233
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma SchindlerWeddings
– nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem
Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche
Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder
ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der
Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst
Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister
frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen
des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue
Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
4. Vertragsdauer
und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet
am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist bis zum Tag der Leistungserbringung vereinbart.
Nach Vertragsunterschrift/Buchung des DJs wird eine
Stornogebühr in Höhe von (20%) des Gesamtbetrages berechnet.
Ab 1 Monat vor Veranstaltung
wird eine Stornogebühr in Höhe von (50%) des Gesamtbetrages berechnet.
Sollte es nach Stornierung durch den Auftraggeber zu
einem Ersatz-Auftrag an einem anderen Termin kommen, fällt eine
Bearbeitungsgebühr von 75€ an, weitere Kosten entstehen nicht.
Sollte die Veranstaltung aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen nicht stattfinden können, wird keine Stornierungsgebühr berechnet.
Wird die Veranstaltung ausgetragen jedoch ohne den DJ,
fallen die oben genannten regulären Stornierungsfälle an.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet
der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
5. Leistungsumfang,
Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Der Auftraggeber stellt anlassübliche Getränke sowie Verpflegung bereit.
5.6 Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Bei größerer Entfernung zum Auftrittsort ist für Ein-/ und Ausladen des Equipments vom Auftraggeber ein Helfer zu stellen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.
5.7 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz zur Verfügung gestellt wird, um sein Equipment aufzustellen.
Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Strom-Anschlussmöglichkeiten.
5.8 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis zzgl. eventueller Verlängerungkosten nach Beendigung oder bei Buchung zu einem Skonto von 3% fällig.
Eine Anzahlung wird im individuellen Vertrag aufgeführt.
6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3 Die Umsatzsteuer wird nicht in Rechnung gestellt (laut § 19 Abs. 1 UstG Kleinunternehmer).
6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 12 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 2 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
7. Haftung
7.1 Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
7.2 Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern
der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände
(höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen
beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten
Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt
vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung
einer Zahlung.
7.3 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
9. Sonstige Bestimmungen
Ort, Datum SchindlerWeddings / JanLukas Schindler